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PLANUNGS- UND BAUSTELLENKOORDINATION

Der Planungskoordinator ist mit Beginn der Planungsarbeiten zu bestellen, der Baustellenkoordinator mit Beginn der Bauarbeiten (Auftragsvergabe an die ausführenden Firmen).
Für die Bestellung ist der Bauherr verantwortlich.

Die Tätigkeit der Koordinatoren umfasst die Umsetzung der allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung, die Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, die Erstellung der Unterlagen für spätere Arbeiten und die Einarbeitung dieser Erkenntnisse in die Ausschreibungen.

Aufgaben sind:
Planung der Arbeitsschritte
Erstellen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan)
Erstellen der Vorankündigung
Erstellung der Unterlagen für spätere Nutzung

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